Beschluss: Änderung der Geschäftsordnung
Die FRIV fasste in ihrer Sitzung am 09.07.2014 mehrheitlich folgende Beschlüsse:
Zur GO §8 (5) wird hinzugefügt:
Bei Stimmengleichheit erfolgt eine Stichwahl: Vor einer solchen ist auf Antrag eine erneute Personaldebatte zu ermöglichen.
GO §8 (5) wird geändert in:
§8 (5) Jedes durch Vertreter_innen anwesende FRIV-Mitglied hat maximal zwei Stimmen.
Stimmenhäufungen sind nicht zulässig. Gewählt als Hauptreferent_in ist der_die Kandidat_in, die nach §6(2) die meisten Stimmen erreicht. Im Falle, dass eine sich anders als männlich definierende Person als
Hauptreferent_in gewählt wurde, ist die Person mit den nachfolgend meisten Stimmen formal als Co-
Referent_in gewählt. Im Falle, dass ein Mann als Hauptreferent gewählt wurde, ist die sich anders als männlich definierende Person mit den meisten Stimmen formal als Co-Referent_in gewählt.
Bei Stimmengleichheit erfolgt eine Stichwahl, vor einer solchen, ist auf Antrag eine erneute Personaldebatte zu ermöglichen.