Beschluss: Änderung der Geschäftsordnung
Im § 8 Abs. 5 werden die Sätze 3–6 gestrichen.
Im § 8 Abs. 5 am Ende wird der Satz „Die Wahl findet schriftlich und geheim statt.“ hinzugefügt.
Die alten Absätze § 8 Abs. 6–8 werden zu § 8 Abs. 11–13.
Nach § 8 Abs. 5 werden folgende Absätze eingefügt:
„(6) Als Hauptreferent_in ist gewählt, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmgleichstand findet eine Stichwahl zwischen beiden Kandidierenden statt, hierfür findet Satz 1 entsprechende Anwendung.
(7) Als Co-Referent_in ist gewählt, wer die zweitmeisten Stimmen auf sich vereinigt. Ist die nach Abs. 6 gewählte Person keine FLTI*-Person, findet eine Neuwahl der Co-Referent_in statt. Für die Wahl nach Satz 2 kann nur eine FLTI*-Person gewählt werden. Vor der Neuwahl der Co-Referent_in findet auf Antrag eine erneute Personaldebatte statt.
(8) Wird im Fall von Abs. 7 Satz 2 keine Person gewählt, findet eine Nachwahl auf der nächsten FRIV statt, für die nur FLTI*-Personen gewählt werden können.
(9) Nimmt eine der gewählten Personen die Wahl nicht an, findet ein erneuter Wahlgang statt.
(10) Sind nach zwei Wahlgängen nicht beide Posten besetzt oder stehen keine Kandidierenden mehr zur Wahl, ist die Wahl beendet und die unbesetzten Posten werden auf der nächsten FRIV nachgewählt.“
Im § 8 Abs. 11c wird „auf Antrag kann an diesem Punkt“ und „gewünscht werden“ gestrichen.
Im § 8 Abs. 11g wird der Satz 2 gestrichen.
Im § 8 Abs. 12 wird der Satz 1 gestrichen.
Im § 4 Abs. 7, § 7 Abs. 1 wird jeweils das Wort „Student_innen“ gestrichen und durch das Wort „Studierende“ ersetzt. Im § 8 Abs. 4 wird das Wort „Student_innen“ gestrichen und durch das Wort „Studierenden“ ersetzt.
Im § 8 Abs. 3, 11a, b, c wird jeweils das Wort „Kandidat_innen“ gestrichen und durch das Wort „Kandidierenden“ ersetzt. Im § 8 Abs. 4 wird das Wort „Kandidat_innen“ gestrichen und durch das Wort „Kandidierende“ ersetzt.