Humboldt-Universität zu Berlin - Fachschaftsräte- und -initiativenversammlung

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Beschluss: Antrag an den Akademischen Senat über Räume für Fachschaftsvertretungen

Beschluss zu einem Antrag an die FRIV am 24.10.2012

Die FRIV hat in ihrer Sitzung am 24.10.2012 einstimmig beschlossen:

 

Die Fachschaftsräte- und initativenversammlung beauftragt das Referat für Fachschaftskoordination damit, den folgenden Antrag zeitnah im Akademischen Senat zu stellen.

Der AS möge beschließen:

Der AS bekräftigt seinen Beschluss 298/93 und macht folgende Ergänzung:

zu 1. Es müssen mindestens zwei Räume zur dauerhaften Nutzung vorhanden sein, so dass ein Büro und ein Aufenthaltsraum gleichzeitig separat nutzbar sind. Die Räume müssen direkt am Institut / der Zentraleinrichtung gelegen sein.

 

 

Anhang: Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 52. Sitzung des Akademischen

Senats vom 4. Januar 1994

Top 4:

Bereitstellung von Räumen/Sachmitteln für Fachschaften nach § 19 (1) BerlHG

(Vorlage 298/93)

 

Herr Vollrath erläuterte die Vorlage 298/93. Prof. Bank wies darauf hin, daß der Pkt. 1 der Beschlußfassung in dieser Form nicht rea­lisierbar sei, da die Anzahl der zur Verfügung zu stellenden Räume differenziert, in Abhängigkeit der Größe der Fachschaft, festgelegt werden müsse. Er schlug folgende Formulie­rung vor: "Der AS bittet die Raumplanungskommission bei ihren Raumkonzepten die Bedürfnisse der Fachschaften zu berücksichti­gen". Herr Vollrath antwortete, daß die Raumpla­nungskommission nicht für die Raumvergabe verantwortlich sei, und in der Grund­satzvorla­ge der Kommission vom Mai letzten Jahres seien die Bedürfnisse der Fach­schaften bereits berücksichtigt worden. Es ist eine Umsetzung des Beschlusses im Rahmen der Bedarfsplanung der FB und Institute erforder­lich.

Herr Neumann erklärte mit Hinweis auf den Beschlußtext Pkt. 2, es sei nicht möglich, daß der AS den FB Vorgaben über die Verteilung der Mittel mache, die er selbst zu bewirtschaften habe. Er erklärte, dafür sei bei der Mittelzuweisung kein gesonderter Titel vorgesehen. Die Vertreter der Studieren­den in den FBR sollten dann auf die Berücksichtigung dieser Positionen achten.

Prof. Bank unterbreitete einen Vorschlag zur Veränderung des Beschlußtextes, die von Herrn Vollrath ergänzt wurde.

Der AS faßte einstimmig mit den vorgeschlagenen Veränderungen den Beschluß 298/93:

1. Der AS fordert die Raumplanungskommission einerseits, die FBR andererseits und auch die mit der Baudurchführung beauftragte Uni­versitätsbauabteilung auf, bei ihrer Nutzungsplanung für die Bedürfnisse der Fachschaften, in Abhängigkeit von ihrer Stärke, bis zu drei Räume einzuplanen.

2. Der AS fordert die FB auf, in ihrem jeweiligen Haushalten Mittel für die notwendige Arbeitsfähigkeit ihrer Fachschaften ga­rantierend, zu etatisieren.