Beschluss: Antrag an den Akademischen Senat über Räume für Fachschaftsvertretungen
Die FRIV hat in ihrer Sitzung am 24.10.2012 einstimmig beschlossen:
Die Fachschaftsräte- und initativenversammlung beauftragt das Referat für Fachschaftskoordination damit, den folgenden Antrag zeitnah im Akademischen Senat zu stellen.
Der AS möge beschließen:
Der AS bekräftigt seinen Beschluss 298/93 und macht folgende Ergänzung:
zu 1. Es müssen mindestens zwei Räume zur dauerhaften Nutzung vorhanden sein, so dass ein Büro und ein Aufenthaltsraum gleichzeitig separat nutzbar sind. Die Räume müssen direkt am Institut / der Zentraleinrichtung gelegen sein.
Anhang: Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 52. Sitzung des Akademischen
Senats vom 4. Januar 1994
Top 4:
Bereitstellung von Räumen/Sachmitteln für Fachschaften nach § 19 (1) BerlHG
(Vorlage 298/93)
Herr Vollrath erläuterte die Vorlage 298/93. Prof. Bank wies darauf hin, daß der Pkt. 1 der Beschlußfassung in dieser Form nicht realisierbar sei, da die Anzahl der zur Verfügung zu stellenden Räume differenziert, in Abhängigkeit der Größe der Fachschaft, festgelegt werden müsse. Er schlug folgende Formulierung vor: "Der AS bittet die Raumplanungskommission bei ihren Raumkonzepten die Bedürfnisse der Fachschaften zu berücksichtigen". Herr Vollrath antwortete, daß die Raumplanungskommission nicht für die Raumvergabe verantwortlich sei, und in der Grundsatzvorlage der Kommission vom Mai letzten Jahres seien die Bedürfnisse der Fachschaften bereits berücksichtigt worden. Es ist eine Umsetzung des Beschlusses im Rahmen der Bedarfsplanung der FB und Institute erforderlich.
Herr Neumann erklärte mit Hinweis auf den Beschlußtext Pkt. 2, es sei nicht möglich, daß der AS den FB Vorgaben über die Verteilung der Mittel mache, die er selbst zu bewirtschaften habe. Er erklärte, dafür sei bei der Mittelzuweisung kein gesonderter Titel vorgesehen. Die Vertreter der Studierenden in den FBR sollten dann auf die Berücksichtigung dieser Positionen achten.
Prof. Bank unterbreitete einen Vorschlag zur Veränderung des Beschlußtextes, die von Herrn Vollrath ergänzt wurde.
Der AS faßte einstimmig mit den vorgeschlagenen Veränderungen den Beschluß 298/93:
1. Der AS fordert die Raumplanungskommission einerseits, die FBR andererseits und auch die mit der Baudurchführung beauftragte Universitätsbauabteilung auf, bei ihrer Nutzungsplanung für die Bedürfnisse der Fachschaften, in Abhängigkeit von ihrer Stärke, bis zu drei Räume einzuplanen.
2. Der AS fordert die FB auf, in ihrem jeweiligen Haushalten Mittel für die notwendige Arbeitsfähigkeit ihrer Fachschaften garantierend, zu etatisieren.