Humboldt-Universität zu Berlin - Fachschaft Romanistik

Satzung der FSI Romanistik (Stand: 29.08.2012)

Präambel

 

Die Arbeit in der Fachschaftsinitiative - Romanistik (FSI) ist freiwillig. Basisdemokratische Arbeit ist der wichtigste Grundsatz der FSI-Romanistik. Die Arbeit der FSI-Romanistik ist eine gemeinsame, es gibt keinen Platz für Einzelkämpfer. Die FSI-Romanistik unterstützt alle Initiativen der einzelnen Mitglieder, solange diese mit der FSI abgesprochen und mehrheitlich beschlossen werden.

 


Inhalt

 

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Aufgabe der Fachschaftsinitiative

§ 3 Rechte der Mitglieder der FSI

§ 4 Die Fachschaftsinitiative

§ 5 Beschlüsse der Fachschaftsinitiative

§ 6 Ausschluss von Mitgliedern

§ 7 Sitzungen

§ 8 Festlegung der Tagesordungspunkte (TOP)

§ 9 Finanzen

§ 10 Inkrafttreten und Schlussbestimmungen


 

§ 1 Geltungsbereich

 

Diese Fachschaftsordnung gilt für die Gesamtheit der Studierendenschaft die in einem der Magister-, Diplom-, Lehramts-, Bachelor- und Masterstudiengänge mit Haupt-, Neben- oder Beifach Romanistik an der Humboldt-Universität zu Berlin immatrikuliert ist.

 

§ 2 Aufgabe der Fachschaftsinitiative

 

Aufgabe der FSI ist die umfassende Interessenvertretung der Fachschaft im Rahmen ihrer rechtlichen Möglichkeiten, die sich aus der Satzung der Studierendenschaft der Humboldt-Universität ergeben, sowie die Information der Fachschaftsmitglieder über den Fachbereich betreffende Fragen.

 

§ 3 Rechte der Mitglieder der FSI

 

Jedes Mitglied der Fachschaftsinitiative hat das Recht:

  1. an der politischen Meinungs- und Willensbildung in der Fachschaft uneingeschränkt mitzuwirken, insbesondere durch seine Beteiligung am Diskussionsprozess, an Urwahlen, Vollversammlungen, an Wahlen zum Fachschaftsrat sowie durch Anträge,
  2. sich über alle Angelegenheiten der Fachschaft zu informieren und nach bestem Wissen und Gewissen informiert zu werden,
  3. zu allen Fachschaftsangelegenheiten ungehindert Stellung zu nehmen, Vorschläge öffentlich zu unterbreiten und Anträge an die Organe der Fachschaft zu stellen,
  4. an den Sitzungen des Fachschaftsrates mit beratender Stimme teilzunehmen,
  5. an der Arbeit von Arbeitskreisen und Kommissionen der Organe der Fachschaft in geeigneter Weise mitzuwirken,
  6. innerhalb der Fachschaft das aktive und passive Wahlrecht auszuüben und sich selbst zur Kandidatur vorzuschlagen.
  7. Die Mitgliedschaft in der FSI hat neben der regelmäßigen Teilnahme an den FSI-Sitzungen keine Pflichten. Es ist jedem FS-Mitglied freigestellt inwieweit er/sie Zeit und Energie im Sinne der FSI investiert. Bei andauerndem Missfallen eines Mitglieds oder destruktiven Beiträgen kann der Ausschluss durch die Gesamtheit der FS-Mitglieder beschlossen werden (siehe § 6).

(8) Jeder Studierende der Romanistik hat die Möglichkeit sich an der Fachschaftsinitiative zu beteiligen.

 

§ 4 Die Fachschaftsinitiative

 

  1. Die FSI ist das repräsentative Vertretungsorgan der Fachschaft.
  2. Die FSI vertritt die Interessen der Fachschaft aus eigener Initiative in offener Form ohne Wahl. Sie stellt keine projekt- oder parteigebundene Interessenvertretung dar.
  3. Die FSI wählt in ihrer konstituierenden Sitzung eineN Finanzreferentln.
  4. Die FSI-Mitglieder sind dazu angehalten, an den FSI-Sitzungen teilzunehmen.
  5. Die FSI ist zeichnungsberechtigt im Nameh der Fachschaft. Sie vertritt die Fachschaft direkt nach innen und außen. Daraus ergibt sich, dass ein einzelnes Mitglied nicht gegen den Willen aller anderen Mitglieder der FSI handeln darf, insbesondere nicht in ihrem Namen.

 

§ 5 Beschlüsse der Fachschaftsinitiative

 

  1. Für jeden Beschluss muss eine Zweidrittelmehrheit gegeben sein; ist diese nicht gegeben, werden Beschlüsse vertagt.
  2. Jede elektronische Kommunikation (Beschlüsse, Ladungen, Protokolle etc.) die die Fachschaft betrifft muss an den gesamten Verteiler gesendet werden.

 

§ 6 Ausschluss von Mitgliedern

 

  1. Ein Mitglied kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes auf einer beschlussfähigen Mitgliederversammlung aus der Fachschaft ausgeschlossen werden, wenn 2/3 aller anwesenden Mitglieder zustimmen. Wichtige Gründe können zum Beispiel sein: Verstoß gegen die vorliegende Satzung, Kommunikationsverweigerung.
  2. Bei der Abstimmung über den Ausschluss eines Mitglieds ist das betroffene Mitglied stimmberechtigt, Vorraussetzung ist die Anwesenheit.
  3. Vor Ausschluss ist ein Mediatorengespräch möglich, zu den vorgeschlagenen sollte man erscheinen.

 

§ 7 Sitzungen

 

  1. Die FSI sollte in der Vorlesungszeit regelmäßig zusammenkommen. Der Termin der nächsten Fachschaftsratssitzung ist auf der Homepage der FSI rechtzeitig zu veröffentlichen.
  2. Der Fachschaftsrat trifft sich in der Regel im Fachschaftsraum in der Dorotheenstraße 65, Raum 4.72., andere Treffpunkte werden ggf. angekündigt.
  3. Die FSI tagt öffentlich. Über Ausnahmen berät und beschließt die FSI mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder in öffentlicher Sitzung. Im Falle des Ausschlusses ist erforderlich, dass eine öffentliche Begründung über den Ausschluss gegeben wird.
  4. Konflikte und Missfallen einzelner FS-Mitglieder bzw. Aktionen sollen in erster Linie in FS-Sitzungen angesprochen werden. Diese werden wie gewohnt protokolliert, öffentlich besprochen  und  geklärt.  Die elektronische  Kommunikation   ist für persönliche und

konfliktuelle Belange ungeeignet und sollen nicht beantwortet werden, vor allem, wenn diese an einzelne FS-Mitglieder gerichtet sind. Im Falle nicht zu lösender Differenzen: siehe oben.

 

§ 8 Festlegung der Tagesordungspunkte (TOP)

 

  1. TOP werden zu Beginn jeder Sitzung festgelegt.
  2. TOP können von jedem Studierenden schriftlich bis zum Tag der Sitzung auf die Tages­ordnungsliste eingebracht werden (E-Mail oder FSI - Briefkasten)

 

§ 9 Finanzen

 

  1. Die Fachschaft verfügt über eine Büromittelkasse von maximal 500,- Euro, diese wird vom gewählten Finanzverantwortlichen verwaltet.
  2. Transparenz und Vertrauen: Mit der Wahl des FV wird diesem gegenüber das nötige Vertrauen ausgesprochen, sich selbständig um alle finanziellen Belange der FSI zu kümmern. Im Falle des Misstrauens sollte dieses zunächst bei einem Fach Schaftstreffen angesprochen werden.
  3. Die für Fachschaftszwecke dienenden Ausgaben werden von den Mitgliedern der Fachschaft bzw. von der Büromittelkasse vorgestreckt und, nach Antrag und gemäß § 14 Absatz (6) der Satzung der Studentinnenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin, vom RefRat beglichen.

 

§ 10 Inkrafttreten und Schlussbestimmungen

 

  1. Die Fachschaftsinitiative beschließt diese Satzung mit Zweidrittelmehrheit in einer Sitzung.
  2. Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Annahme in Kraft. (Beschluss am 29.08.2012)